Fachbereich Atemschutz
Wann werden Atemschutzgeräte benötigt?
Sobald Anzeichen auf Vorkommnisse von Atemgiften erkennbar sind, müssen Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden.
Atemgifte sind vorhanden bei:
- Brandrauch: Salzsäuredämpfe, Blausäure, Kohlenmonoxid, Nitrose Gase
- Silos
- Abwasserkanäle
- Jauchegruben
Welche Voraussetzungen werden von Atemschutzgeräteträgern gefordert?
Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es muss eine gültige, uneingeschränkte Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (G26.3) vorliegen sowie die Ausbildung „Truppmann Teil 1“ mit Erfolg abgeschlossen sein.
Bei der Feuerwehr Lengfeld leisten momentan 17 Atemschutzgeräteträger Ihren Dienst. Jeder Atemschutzgeräteträger leistet jedes Jahr, zusätzlich zu den anderen Übungen, im Durchschnitt ca. 100 Minuten unter schwerem Atemschutz!
Atemschutzgeräteträger sind bei der Feuerwehr ein sehr wichtiger Bestandteil! Es wird Ihnen einiges abverlangt!
Jährliche Anforderung an jeden Geräteträger:
- Jährliche theoretische Unterweisung (FwDV 7)
- 1x Übungsstrecke
- 1x Einsatzübung
- 1x Übung mit Atemschutzüberwachung
Die Sonderausrüstung Atemschutz besteht aus:
- feuerfesten Handschuhen
- Atemschutzüberjacke
- Atemschutzüberhose
Um für den Ernstfall bestens gerüstet zu sein, werden viele weitere Übungen, wie z.B. die Orientierung im verrauchten Raum, Personensuche und –Rettung bei Nullsicht, Training mit der Wärmebildkamera, richtige Vorgehensweisen, Einsatztaktik uvm… abgehalten!